Die WEG Verwaltung betrifft Eigentümergemeinschaften und ist umfangreich gesetzlich geregelt.
Durch den Hausverwalter werden die Beziehungen der Eigentümer untereinander und zu Dritten geregelt.

Die WEG Verwaltung betrifft das Gemeinschaftseigentum.

Unsere Leistungen können Sie mit uns für Ihre Gemeinschaft individuell vereinbaren. Sie umfassen folgendes Spektrum: (hier auch als PDF-Datei aufzurufen)

Maßnahmen für das Eigentumobjekt

  • Bearbeitung rechtlicher Forderungen seitens der Behörden und des Gesetzgebers
  • Wahrnehmung von Terminen für die WEG
  • Abschluss und Kündigung von Versorgungs- und Dienstleistungsver-trägen entsprechend den Vorgaben der Eigentümer
  • Prüfung von Dienstleistungs- und Versorgungsverträgen, gegebenenfalls Änderungen zur Minimierung der Kosten
  • Beauftragung und Beaufsichtigung der Pflege und Reinigung von Gemeinschaftsflächen
  • Überwachung der regelmäßigen Wartung und Kontrolle technischer Anlagen und Einrichtungen
  • Instandhaltung und Instandsetzung der gemeinschaftlichen Bausubstanz, gegebenenfalls Erarbeitung von Sanierungsmaßnahmen
  • Mit Beauftragung durch die Eigentümergemeinschaft Wahrnehmung von Rechtsstreitigkeiten für die WEG, gegebenenfalls Aufbereitung und
  • Prüfung von Dienstleistungs- und Versorgungsverträgen, gegebenenfalls Änderungen zur Minimierung der Betriebskosten
  • Beauftragung und Beaufsichtigung der Pflege und Reinigung von Gemeinschaftsflächen
  • Überwachung der regelmäßigen Wartung und Kontrolle technischer Anlagen und Einrichtungen

Buchhaltung

  • Überwachung termingerechter und korrekter Zahlungseingänge des Hausgeldes
  • Benachrichtigung der Eigentümer bei anhaltenden Zahlungsverzuges eines Eigentümers und nach Beauftragung Durchführung gerichtlicher Maßnahmen
  • Buchung des Hausgeldes und der Zahlungseingänge
  • Überprüfung der eingehenden Rechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit
  • Bezahlung fälliger Verbindlichkeiten
  • Überweisung von Überschüsse an den Eigentümer
  • Durchführung der Hausgeldabrechnungen d.h. Umlage der auf das Objekt anfallenden Lasten und Abgaben auf die Eigentümer
  • Erarbeitung der Abrechnung zum letzten Wirtschaftsjahr
  • Erstellung eines Wirtschaftplanes für das nächste Jahr

Eigentümerversammlung

  • Durchführung von Eigentümerversammlungen (mind. einmal im Jahr)
  • Herbeiführung der Beschlüsse über die Abrechnung des letzten Wirtschaftsjahres und des neuen Wirtschaftsplanes
  • Beschluss zur Ansparung einer Rücklage, gegebenenfalls Festlegung in einer risikoarmen Anlage.

Den einzelnen Eigentümern können wir in Ergänzung zur WEG-Verwaltung auch die Verwaltung ihres Sondereigentums anbieten. Siehe auch Punkt Sondereigentumsverwaltung.